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Baugruppenfertigung. SMT Elektronik. Zertifizierte Rechtssicherheit beim Umgang mit Lötabfällen

Nach § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Baugruppenfertiger solange für ihre Lotabfälle haftbar, bis diese ihre nach § 5 des KrWG geregelte Abfalleigenschaft verlieren. Aber es ist auch heute noch üblich, dass die meisten Firmen ihre Altlote dem Neulot-Lieferanten zukommen lassen. Die Beauftragung Dritter stellt ein hohes Rechtssicherheitsrisiko dar, denn …

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